Grundlage der Leistungsbewertung sind alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen, insbesondere schriftliche Arbeiten, mündliche Beiträge und praktische Leistungen. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind für die Beurteilung ebenso zu berücksichtigen wie die übrigen Leistungen. Leistungen, die Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Angeboten an außerschulischen Lernorten erbringen, können in eine Leistungsbewertung einbezogen werden.

 

In die Beurteilung der Unterrichtsleistung (“Allgemeiner Teil“) gehen unterrichtsimmanente Lernerfolgskontrollen ein, die den Leistungsstand in allen Kompetenzbereichen widerspiegeln. Den Schwerpunkt soll hierbei die Beurteilung der erreichten sportlichen Handlungsfähigkeit bilden. Der individuelle Lernfortschritt und die individuellen Lernvoraussetzungen sowie der Leistungsstand der Lerngruppe sollen angemessen mit berücksichtigt werden. Zur Leistungsfeststellung und -bewertung können verschiedene Formen genutzt werden.

 

Abschluss


Abschluss der semesterbegleitenden Kurse:

• ein kursspezifischer zweiteiliger Praxistest (je nach Aufgabenart ggf. mit reflexiven Anteilen) 33%

• ein kursspezifischer schriftlicher Theorietest (im Umfang von maximal 30 Minuten) 33%

• ein 12-Minuten-Lauf als Standard-Ausdauerleistung in allen Sportpraxiskursen 33%

 

Abschluss der zusätzlichen Kurse:

• ein kursspezifischer zweiteiliger Praxistest (je nach Aufgabenart ggf. mit reflexiven Anteilen) 66%

• ein kursspezifischer schriftlicher Theorietest (im Umfang von maximal 30 Minuten) 33%

 

 

Der Theorietest hat reproduktive (AB I) und reflexive Anteile (AB II bis III). Die reflexiven Anteile umfassen in der Leistungsstufe I etwa 25 %, in den Leistungsstufen II und III etwa 50 %.